Erste Schritte

Jeder Tod und jeder Abschied ist anders. Was unmittelbar zu tun ist, hängt stark von den Umständen und vom Sterbeort ab. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, können jedoch erst aktiv werden, sobald die Todesbescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt wurde.

Unmittelbar nach dem Tod

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Gut zu wissen – So lange dürfen Verstorbene zuhause bleiben

Das Bestattungsgesetz gibt bis zu 36 Stunden Zeit.

12 - 36 Stunden nach dem Tod

Bestattungen Grandjean kontaktieren

Wir sind Tag und Nacht für Sie telefonisch erreichbar. Nach Absprache mit Ihnen überführen wir die verstorbene Person in unser Bestattungshaus.

Kontakt

Nach dem Erstkontakt mit uns

Wichtige Dokumente zusammenstellen

Falls es Ihnen möglich ist, stellen Sie die wichtigsten folgenden Unterlagen zusammen:

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Gut zu wissen – Was kann ich für die verstorbenen Tun?

Wenn Sie sich mit dem Gedanken wohlfühlen und die Todesbescheinigung durch eine Ärztin oder Arzt ausgestellt wurde, können Sie folgendes tun:

  • Fenster öffnen
  • Heizung aus
  • Dicke Decken ggf. ersetzen
  • Kerze anmachen
  • Private Kleidung rauslegen
  • Sargbeigaben bereitlegen
  • Herrichten der verstorbenen Person