Bestattungsarten

Wir beraten Sie rund um die Möglichkeiten der Bestattungsarten.

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Erdbestattung

  • Traditionelle Bestattungsform
  • 14-Tage-Frist zwischen Tod und Beisetzung
  • Zeitnaher Abschied
  • Bestattungsform laut Gesetzgeber für alle möglich. Bisher bieten es nicht alle Friedhöfe an.
  • Transport erfolgt im Sarg.
Symbolbild für Feuerbestattung

Feuerbestattung

  • Traditionelle Urnenbeisetzung
  • je nach Friedhof traditionelle Gräber, pflegefreie Gräber, Urnenwand o.ä.
  • RuheForst, Friedwald oder Gedächtniswald auch auf manchen Friedhöfen.
  • Nur vom Schiff möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
  • Zuhause im Garten.
  • Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
  • In Luxemburg möglich. 
  • Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
  • Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.

In unserem Download-Bereich FORMULARE finden Sie verschiedene Informationen und Vordrucke.

Für Sie da.

Wir informieren und beraten Sie zu allen Möglichkeiten und Kosten – immer auf dem neuesten Stand. 

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Gut zu wissen – Aschentrennung

Bitte beachten Sie, dass es u.a. bei der Aschentrennung eine Verfügung vorhanden sein muss, die zu Lebzeiten ausgefüllt werden muss. Es müssen zwingend Empfänger benannt werden. Eine Änderung nach dem Tod (von Angehörigen) ist nicht möglich. 
Informieren Sie sich in unserem Download-Bereich.