Bestattungsarten
Wir beraten Sie rund um die Möglichkeiten der Bestattungsarten.
Erdbestattung
Sargbestattung
- Traditionelle Bestattungsform
- 14-Tage-Frist zwischen Tod und Beisetzung
- Zeitnaher Abschied
Tuchbestattung
- Bestattungsform laut Gesetzgeber für alle möglich. Bisher bieten es nicht alle Friedhöfe an.
- Transport erfolgt im Sarg.
Feuerbestattung
Urnenbeisetzung auf dem Friedhof / traditionell
- Traditionelle Urnenbeisetzung
- je nach Friedhof traditionelle Gräber, pflegefreie Gräber, Urnenwand o.ä.
Baum- & Waldbestattung
- RuheForst, Friedwald oder Gedächtniswald auch auf manchen Friedhöfen.
Flussbestattung / Seebestattung
- Nur vom Schiff möglich.
- Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
Aschenstreuung
- Zuhause im Garten.
- Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
- In Luxemburg möglich.
Urne nach Hause
- Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
Edelsteinbestattung
- Bitte beachten Sie, dass laut Gesetzgeber eine zu Lebzeiten ausgefüllte Verfügung (Totenfürsorgeverfügung) vorliegen muss.
In unserem Download-Bereich FORMULARE finden Sie verschiedene Informationen und Vordrucke.
Für Sie da.
Wir informieren und beraten Sie zu allen Möglichkeiten und Kosten – immer auf dem neuesten Stand.
Gut zu wissen – Aschentrennung
Bitte beachten Sie, dass es u.a. bei der Aschentrennung eine Verfügung vorhanden sein muss, die zu Lebzeiten ausgefüllt werden muss. Es müssen zwingend Empfänger benannt werden. Eine Änderung nach dem Tod (von Angehörigen) ist nicht möglich.
Informieren Sie sich in unserem Download-Bereich.

