Erste Schritte
Jeder Tod und jeder Abschied ist anders. Was unmittelbar zu tun ist, hängt stark von den Umständen und vom Sterbeort ab. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, können jedoch erst aktiv werden, sobald die Todesbescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt wurde.
Unmittelbar nach dem Tod
Zuhause
Informieren Sie die Hausärztin oder Hausarzt oder rufen Sie den Bereitschaftsdienst unter der 116 117 an.
Krankenhaus o. Pflegeeinrichtung
Die Mitarbeiter:innen der Einrichtung organisieren das Ausstellen der Todesbescheinigung. Je nach Einrichtung wird die verstorbene Person in einen klimatisierten Raum verbracht.
Gut zu wissen – So lange dürfen Verstorbene zuhause bleiben
Das Bestattungsgesetz gibt bis zu 36 Stunden Zeit.
12 - 36 Stunden nach dem Tod
Bestattungen Grandjean kontaktieren
Wir sind Tag und Nacht für Sie telefonisch erreichbar. Nach Absprache mit Ihnen überführen wir die verstorbene Person in unser Bestattungshaus.
Nach dem Erstkontakt mit uns
Wichtige Dokumente zusammenstellen
Falls es Ihnen möglich ist, stellen Sie die wichtigsten folgenden Unterlagen zusammen:
Gut zu wissen – Was kann ich für die verstorbenen Tun?
Wenn Sie sich mit dem Gedanken wohlfühlen und die Todesbescheinigung durch eine Ärztin oder Arzt ausgestellt wurde, können Sie folgendes tun:
- Fenster öffnen
- Heizung aus
- Dicke Decken ggf. ersetzen
- Kerze anmachen
- Private Kleidung rauslegen
- Sargbeigaben bereitlegen
- Herrichten der verstorbenen Person

